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Aktueller Trend - Retro Spiele für den Nintendo
Der längst totgeglaubte Nintendo erlebt eine neue Blütezeit. Playstation? XBox? Viele greifen lieber im Zuge des derzeitigen Vintage- und Retro-Trends auf den guten, alten Nintendo zurück, oder zumindest auf Spiele, die im Retro-Look gestaltet sind. Neu am Markt ist beispielsweise das folgende Spiel:
KÜNDIGUNG - Was muss beachtet werden?
Eine Kündigung ist nicht gerade lustig und sollte dementsprechend ordentlich erledigt werden. Zu unterscheiden ist auch zwischen Kündigung und der sofortigen Entlassung, oftmals werden die Begriffe falsch verwendet. In Österreich gelten derzeit folgende Fristen:
Diese Fristen müssen eingehalten werden und können ausschließlich zu Gunsten des Angestellten durch eine vertragliche Vereinbarung geändert werden. Zu beachten ist auch, dass für Arbeiter andere, nämlich wesentlich kürzere, Fristen gelten. Diese müssen ebenfalls beachtet werden!
Kündigung im Krankenstand
Kündigungsfrist nach dem Angestelltengesetz
- Für die Angestellte/für den Angestellten: Ein Monat
- Für die Arbeitgeberin/für den Arbeitgeber
- Im ersten und zweiten Dienstjahr: Sechs Wochen
- Nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr: Zwei Monate
- Nach dem vollendeten fünften Dienstjahr: Drei Monate
- Nach dem vollendeten 15. Dienstjahr: Vier Monate
- Nach dem vollendeten 25. Dienstjahr: Fünf Monate
Diese Fristen müssen eingehalten werden und können ausschließlich zu Gunsten des Angestellten durch eine vertragliche Vereinbarung geändert werden. Zu beachten ist auch, dass für Arbeiter andere, nämlich wesentlich kürzere, Fristen gelten. Diese müssen ebenfalls beachtet werden!
Kündigung im Krankenstand
AK warnt vor Abzocke mit dubiosen Gewinnversprechen
Nicht alle Unternehmen haben Gutes im Sinn ... So warnt die Arbeiterkammer in einer aktuellen Aussendung via APA OTS vor einer neuen Betrugsmasche. Menschen ohne Gewissen - auch sie gründen leider Unternehmen...
Betrugsversuche über Gewinnankündigungen mehren sich wieder
Wien (OTS) - Der Schmäh: Ein großer Gewinn winkt - aber "steuerbedingt" könne er nicht einfach auf das Konto überwiesen werden. Das Geld würde von einer Sicherheits- und Transportfirma überbracht. Dafür falle eine Gebühr für die Haftpflichtversicherung an. "Hände weg von Gewinnversprechen, bei denen irgendwelche Vorauszahlungen kassiert werden", warnt AK Konsumentenschützerin Jutta Repl. "Den Konsumenten soll nur Geld aus der Tasche gezogen werden." "Sie haben 67.600 Euro gewonnen" - so oder so ähnlich lauten Gewinnankündigungen einer Europa Win GmbH. Das Unternehmen ist auch unter anderen Firmenbezeichnungen aktiv.
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