KÜNDIGUNG - Was muss beachtet werden?

Eine Kündigung ist nicht gerade lustig und sollte dementsprechend ordentlich erledigt werden. Zu unterscheiden ist auch zwischen Kündigung und der sofortigen Entlassung, oftmals werden die Begriffe falsch verwendet. In Österreich gelten derzeit folgende Fristen: 

Kündigungsfrist nach dem Angestelltengesetz

  • Für die Angestellte/für den Angestellten: Ein Monat
  • Für die Arbeitgeberin/für den Arbeitgeber
    • Im ersten und zweiten Dienstjahr: Sechs Wochen
    • Nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr: Zwei Monate
    • Nach dem vollendeten fünften Dienstjahr: Drei Monate
    • Nach dem vollendeten 15. Dienstjahr: Vier Monate
    • Nach dem vollendeten 25. Dienstjahr: Fünf Monate

Diese Fristen müssen eingehalten werden und können ausschließlich zu Gunsten des Angestellten durch eine vertragliche Vereinbarung geändert werden. Zu beachten ist auch, dass für Arbeiter andere, nämlich wesentlich kürzere, Fristen gelten. Diese müssen ebenfalls beachtet werden!

Kündigung im Krankenstand
Ein altes Streitthema - Fakt ist, die Kündigung im Krankenstand ist rechtlich kein Problem. Betrachtet man nur die juristische Seite, so ist selbst eine Kündigung bei Aufenthalt im Krankenhaus möglich. Das Schreiben muss per Post entsprechend an das Krankenhaus zugestellt werden - moralische Aspekte sind da selbstverständlich zu diskutieren... Wichtig zu beachten ist aber, dass der Erhalt des Kündigungsschreiben nachweislich stattgefunden haben muss. Empfehlenswert ist also vermutlich ein eingeschriebener Brief an die Wohnadresse oder ein Telefonat vor einem Zeugen.

Wenn auf eine Kündigung im Krankenstand schlichtweg verzichtet wird, ersparen sich vermutlich beide Seiten, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, jede Menge Nerven.....

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